Allgemeine Geschäftsbedingungen – Bildungsbereich

 

Geltungsbereich, Definitionen

  • Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) gelten für den Besuch von Weiterbildungsveranstaltungen des Vereins lebenswelttirol-sprachwerkstatt, Franz-Fischer-Straße 33, 6020 Innsbruck (im Folgenden „Anbieter“). Abweichende Vereinbarungen bedürfen für ihre Gültigkeit der Schriftform.

Anmeldebedingungen

  • Der Anbieter behält sich das Recht vor, das jeweilige Leistungsangebot inhaltlich jederzeit zu verändern. Alle Angebote sind freibleibend. Der Vertrag kommt durch Annahme der Anmeldung durch den Bildungsanbieter zustande. Wenn eine Anmeldung nicht angenommen werden kann, wird der Kunde unverzüglich davon verständigt.
  • Bei Veranstaltungen mit begrenzter Teilnehmerzahl werden die Anmeldungen in der Reihenfolge der Bezahlung des Teilnahmebetrages berücksichtigt.
  • Die Anmeldung zur Teilnahme an Veranstaltungen erfolgt im Internet unter https://bildungsangebot.lebenswelt-tirol.at. Nach Eingang der Anmeldung erhalten die Teilnehmenden umgehend eine Anmeldebestätigung mit Angabe der Zahlungsdaten elektronisch zugesandt. Der so reservierte Platz wird für 10 Tage reserviert und gilt durch Bezahlung der Gebühr als verbindlich gebucht und durch eine Zahlungsbestätigung mit Rechnung per Mail bestätigt.
  • Generell erfolgt die Anmeldung zu den einzelnen Angeboten im Namen der jeweiligen Person, eine Vertretung durch eine andere Person ist nicht möglich.

Stornobedingungen

  • Stornierungen können per Email oder postalisch übermittelt werden. Eine schriftliche Stornierung ist bis zum Tag des Anmeldeschlusses kostenfrei. Nach Anmeldeschluss oder bei Nichterscheinen muss aus organisatorischen Gründen die volle Teilnahmegebühr verrechnet werden. Eine Ersatzperson, welche die Veranstaltung besucht und den Teilnahmebetrag leistet, kann gerne genannt werden – damit entfallen die Stornokosten.
  • Diese Ersatzregelung gilt nicht für einzelne Unterrichtseinheiten von Veranstaltungen mit mehreren Terminen.
  • Es besteht kein Anspruch auf Ersatz der Kurskosten bei Verhinderung des Teilnehmers/der Teilnehmerin infolge Krankheit.

Rücktrittsrecht

  • Die bestätigte Buchung eines Kurses gilt als Vertragsabschluss. Bei Buchung eines Kurses (telefonisch, E-Mail oder online) steht für Kunden, die Verbraucher:innen im Sinne des KSchG sind, ein gesetzliches Rücktrittsrecht innerhalb einer Frist von 14 Werktagen (Samstag zählt nicht als Werktag) zu, gerechnet ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
  • Dies gilt nicht, sofern der Kurs oder die Veranstaltung bereits innerhalb dieser 14 Werktage ab Vertragsabschluss beginnt.
  • Der Rücktritt muss beim Anbieter schriftlich eingebracht werden und gilt als termingerecht eingebracht, wenn die Erklärung per Mail/Post innerhalb der genannten Frist an den Verein lebenswelttirol-sprachwerkstatt, kurse@lebenswelt-tirol.at versandt wird.

Teilnahmekosten

  • Grundsätzlich gilt jener Teilnahmebeitrag als vereinbart, der bei der jeweiligen Veranstaltung auf unserer Webseite angegeben ist. Soweit nicht anders angegeben, verstehen sich sämtliche Preisangaben als Bruttopreise (USt befreit gem Kleinunternehmerregelung).
  • Buchung (Vertragsabschluss) – Das Angebot für einen Vertragsabschluss geht vom Teilnehmer aus, sobald auf unserer Webseite das Feld „Anmeldung absenden“ angeklickt wurde. Erst mit Zahlung des Kursbeitrages und Übersendung der positiven Kursplatzzusicherung durch den Bildungsanbieter kommt ein Vertrag zustande.
  • Der Teilnahmebeitrag ist binnen 10 Tagen ab Anmeldung zu entrichten.  Die Bezahlung ist per Überweisung möglich.
  • Für einen späteren Einstieg in eine Veranstaltung oder im Falle eines vorzeitigen Ausstiegs ist kein Preisnachlass oder eine Ausfallsvergütung vorgesehen.

Unterrichtseinheiten

  • Die Dauer der Veranstaltungen ist in Unterrichtseinheiten (UE) angegeben.
  • Eine Unterrichtseinheit dauert 45, 50 oder 60 Minuten.

Programmänderungen/Absagen

  • Aufgrund der langfristigen Planung von Veranstaltungen behält sich der Anbieter organisatorisch bedingte Programmänderungen, wie die Änderung von Terminen, Zeiten, Ort oder Vortragenden sowie Veranstaltungsabsagen vor.
  • Die Teilnehmer werden davon rechtzeitig und in geeigneter Weise (telefonisch oder per Mail) verständigt.
  • Bei einem Ausfall einer Veranstaltung durch kurzfristige Erkrankung der vortragenden Person besteht kein Anspruch auf Ersatzdurchführung und/oder Kostenersatz.
  • Muss eine Veranstaltung aufgrund der Unterschreitung der Mindesteilnehmerzahl abgesagt werden, so erfolgt eine Rückerstattung der bereits eingezahlten Kursbeiträge auf das angegebene Konto des Teilnehmenden.

Rücktritt/Ausschluss vom Vertrag

  • Der Anbieter behält es sich vor, bei Vorliegen wesentlicher Gründe Personen von einer weiteren Teilnahme auszuschliessen.
  • Gründe dafür können beispielsweise sein: destruktives Verhalten gegen andere Teilnehmende oder Vortragende, nicht bezahlte Kursbeiträge oder Handlungen, welche das Erreichen der Ausbildungsziele verunmöglichen.
  • Diese Teilnehmenden werden zunächst mündlich angewiesen, die Veranstaltung zu verlassen und in weiterer Folge wird der Vertrag mit sofortiger Wirkung und ohne Kostenersatz schriftlich aufgekündigt (im Sinne einer außerordentlichen Kündigung)

Teilnahmebestätigung

  • Eine Teilnahmebestätigung wird ausgestellt, wenn Teilnehmende mindestens 80% der Kursdauer anwesend sind und die gegebenenfalls erforderliche Mitarbeit erbringen.
  • Die Teilnahmebestätigung enthält den Namen der Veranstaltung, der/des Vortragenden, die Anzahl der Unterrichtseinheiten sowie den Namen der Teilnehmerin/des Teilnehmers.
  • Falls eine Prüfung zur Erreichung des Kurszieles erforderlich ist, wird dies in der Ausschreibung der Veranstaltung dargelegt. Zudem werden die Kriterien für einen erfolgreichen Abschluss am Beginn der Veranstaltung mitgeteilt.
    Ein wichtiges Ziel von Prüfungen ist es, die Lernleistung der Studierenden fair und sachlich zu prüfen. Es werden keine Leistungsbeurteilungen nach dem Schulnotensystem vorgenommen. Beurteilt wird mit „Mit Erfolg bestanden“  oder „Nicht bestanden“.

Prüfungskriterien:

  • Am Beginn des Lehrgangs müssen die Studierenden angeben, ob sie eine Prüfung machen möchten.
  • Voraussetzung für die Prüfung ist eine mindesten 80%ige Teilnahme der Lehrveranstaltung.
  • Am letzten Kursabend oder an einem eigenen Termin werden die Prüfungen von der lehrenden Person unter Aufsicht der pädagogischen Leitung oder einer anderen sachkundigen Person, abgenommen.
  • Bei Nichtbestehen der Prüfung ist es möglich, bis zu zwei Wiederholungsprüfungen zu absolvieren. Die erste Wiederholungsprüfung darf nicht mehr als einen Monat, die zweite Wiederholungsprüfung nicht mehr als zwei Monate nach Abschluss des Kurses absolviert werden.
  • Danach ist eine Wiederholung des Kurses notwendig.
  • Prüfungskosten fallen an, wenn ein eigener Termin für die Prüfung angesetzt wird und bei Wiederholungsprüfungen. Diese zusätzlichen Kosten werden den Kursteilnehmer:innen am Anfang des Kurses mitgeteilt. Die Höhe wird angemessen an die Kursdauer und Lernleistung angesetzt.
  • Die Inhalte der Prüfungen obliegen der jeweiligen Kursleitung und sind in den Curricula festgeschrieben.
  • Das Prüfungszertifikat enthält den Namen der Veranstaltung, der/des Vortragenden, die Anzahl der Unterrichtseinheiten sowie den Namen der Teilnehmerin/des Teilnehmers.

Skripten/Arbeitsunterlagen

  • Die im Zuge eines Seminars oder Lehrgangs von uns bereitgestellten Unterlagen sind und bleiben geistiges Eigentum des Anbieters und stehen ausschließlich jenen Personen zur persönlichen Verfügung, die an der Veranstaltung teilgenommen haben.
  • An allen Texten, Grafiken, Fotos, Logos/Marken, Design, etc. (kurz „Inhalte“) bestehen Rechte (Urheber-, Markenschutz-, und sonstige Immaterialgüterrechte). Die Verwendung ist daher nur im Rahmen der vertraglichen und/oder gesetzlichen Bestimmungen gestattet.
  • Die weitere Verbreitung ist grundsätzlich untersagt und nur in Ausnahmefällen auf Anfrage und nach ausdrücklicher Genehmigung durch den Rechteinhaber erlaubt. Dies gilt auch für die Übernahme von Beiträgen nach §44 Abs 1 UrhG.
  • Die in den jeweiligen Veranstaltungen ausgeteilten Skripten/Unterlagen sind in den jeweiligen Teilnahmebeträgen inkludiert.

Bild-, Ton oder Videoaufnahmen

  • Das Anfertigen von Bild-, Ton- und Videoaufnahmen von Lehrmaterial, vom Vortrag bzw. von Vortragenden oder von anderen Personen während der Veranstaltungen oder während der Prüfungen ist ausnahmslos verboten.
  • Auch die Erstellung von Handyvideos oder -fotos ist verboten.

Haftungsausschluss

  • Es wird keine Haftung für persönliche Gegenstände der Teilnehmenden übernommen.
  • Der Anbieter haftet nicht für das persönliche Verhalten der Teilnehmenden untereinander oder gegenüber Dritten.
  • Für Schäden, die aufgrund unsachgemäßer Ausführung einer Übungssequenz durch Teilnehmende ihnen selbst oder Dritten entstehen, wird seitens des Anbieters keine Haftung übernommen.
  • Aus der Anwendung der, in den Veranstaltungen erworbenen Kenntnisse, kann kein Schadenersatz gegen den Anbieter geltend gemacht werden.

Datenschutz

  • Die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes in der gültigen Fassung werden eingehalten.
  • Die Daten der Teilnehmendnen werden entsprechend Art. 6 Abs. 1 lit. b. DSGVO verarbeitet, um ihnen gegenüber die vertraglichen oder vorvertraglichen Leistungen zu erbringen. Die hierbei verarbeiteten Daten, die Art, der Umfang und der Zweck und die Erforderlichkeit ihrer Verarbeitung bestimmen sich nach dem zugrundeliegenden Auftrag. Die Verarbeitung der von den Teilnehmenden zur Verfügung gestellten Daten ist zur Erfüllung des gegenständlichen Vertrages, insbesondere für die Anmeldung zu Veranstaltungen sowie die automatisierte Ausfertigung von Teilnahmebestätigungen notwendig.
  • Verantwortlicher: Mag. Dr. Alexander STRÖHER, admin@lebenswelt-tirol.at, Verein lebenswelttirol-sprachwerkstatt, Franz-Fischer-Straße 33, 6020 Innsbruck

Barrierefreiheit

  • Unser Ziel ist eine barrierefreie Kommunikation zu erreichen, um allen Menschen eine Teilhabe an der Gesellschaft zu ermöglichen.
  • Helfen Sie uns dabei, indem Sie uns rechtzeitig ihre besonderen Bedürfnisse mitteilen, damit wir ihnen ein inklusives Bildungsangebot bieten können.

Gerichtsstand/geltendes Recht

  • Es gilt ausschließlich österreichisches Recht.
  • Als Gerichtsstand gilt das sachlich zuständige Gericht in Innsbruck als vereinbart